Die Reparatur von Blutdruckmeßgeräten aller führenden Hersteller gehört
seit vielen Jahren mit zu unserem Service.
Seit dem Inkrafttreten des Medizin-Produkte-Gesetzes, unterliegen
Blutdruckmeßgeräte nicht mehr der Eichpflicht, nachdem nun auch die
Medizin-Produkte-Betreiber- Verordnung in Kraft getreten ist, ist an
Stelle der Eichung durch das Eichamt, alle zwei Jahre eine messtechnische
Kontrolle durch eine autorisierte Stelle durchzuführen.
Diesen Service bieten wir Ihnen
Wir sind von den Firmen Speidel+Keller und BOSO autorisiert
Reparaturen an Blutdruckmeßgeräten durchzuführen und verfügen über
ein umfangreiches Ersatzteillager.
Wenn eine Reparatur nicht wirtschaftlich sein sollte oder das Gerät
unreparabel ist, haben Sie die Möglichkeit ein neues Gerät zum günstigen
Reparaturaustauschpreis zu bekommen.
Eine Reparaturpreisliste sowie ein Geräteaustauschpreis können Sie
unter der Rubrik Kontakt ordern.