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AGBs


1. Ausschließliche Geltung der Geschäftsbedingungen, Vertragsinhalt
1.1 Allen unseren Lieferungen und Leistungen liegen ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Grunde. Entgegenstehenden Bedingungen widersprechen wir hiermit. Bedingungen des Vertragspartners werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn wir ihnen nicht nochmals widersprechen und die vertraglich geschuldete Lieferung/Leistung vorbehaltlos erbringen, es sei denn, die A. Berkholz Service GmbH hat ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
1.2 Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen als angenommen.
1.3 Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Vertragspartner. Unsere Geschäftsbedingungen gelten nicht für Geschäfte mit Verbrauchern.

2. Preise und Preisstellung, Ausschluss, Aufrechnung/Zurückbehaltungsrecht
2.1 Unsere Preise verstehen sich ab Werk ohne Umsatzsteuer und wenn nicht anders vereinbart zuzüglich Fracht- und Verpackungskosten.
2.2 Der Vertragspartner darf gegen unsere Forderungen nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen und ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn diese Ansprüche auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

3. Lieferfrist
3.1 Lieferfristen und Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vereinbart oder von A. Berkholz Service GmbH als verbindlich bestätigt werden. Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung.
3.2 Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Waren innerhalb der vereinbarten Lieferfrist unser Unternehmen verlassen haben oder Ihnen die Versandbereitschaft gemeldet wurde.
3.3 Höhere Gewalt, Aufruhr, Streik, Aussperrung und unverschuldete erhebliche Betriebsstörungen verändern die Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen und einer angemessenen Anlauffrist.
3.4 Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung in Höhe des vorhersehbaren Schadens stehen dem Vertragspartner nur zu, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht; im Übrigen ist die Schadenersatzhaftung auf 20 % des Lieferwertes beschränkt.

4. Reparaturen
4.1 Die Reparaturen werden nach dem Grundsatz der Machbarkeit, der Wirtschaftlichkeit und unter Einhaltung aller für Medizinprodukte geltenden Gesetze, Normen, Verordnungen und Richtlinien nach einer Eingangsprüfung durchgeführt. Wenn vereinbart, erstellt die A. Berkholz Service GmbH nach Erhalt eines Instruments zunächst einen Kostenvoranschlag für die als erforderlich erachteten Reparaturen. Die Erstellung des Kostenvoranschlags erfolgt auf Grundlage eines nicht oder nur teildemontierten Instruments.
4.2 An den Kostenvoranschlag hält sich A. Berkholz Service GmbH einen Monat gebunden. Die Reparaturen werden erst dann durchgeführt, wenn der Kunde schriftlich den Auftrag zur Durchführung der Reparatur entsprechend dem Kostenvoranschlag erklärt (Reparaturfreigabe).
4.3 Stellt sich bei der Durchführung der Reparatur heraus, dass die im Kostenvoranschlag genannten Kosten infolge weiterer Mängel oder Mehraufwendungen nicht ausreichen, so ist die A. Berkholz Service GmbH befugt, die Reparatur weiter zu führen, wenn dadurch die veranschlagten Kosten nicht um mehr als 10% überschritten werden.
4.4 Wird ein Reparaturauftrag auf Grundlage des Kostenvoranschlags nicht erteilt, wird das Instrument unrepariert zurück geliefert. Ggf. entstandene Kosten werden berechnet. Kann eine Reparatur anhand der oben genannten Grundsätze nicht durchgeführt werden, wird das Instrument unrepariert zurück geliefert.

5. Gewährleistung und Haftung für Sachmängel
5.1 Die Gewährleistungsfrist für neue Ware beträgt 1 Jahr ab Lieferdatum. Für Handelsware gelten die Gewährleistungsfristen der Hersteller. Gewährleistungsansprüche werden an den Hersteller weitergeleitet. Für Reparaturen gilt eine Gewährleistungsfrist von 6 Monaten auf alle durchgeführten Arbeiten sowie für die ggf. notwendigen Ersatzteile und für die zu deren Anbringung erforderlichen Verfahren, ab Abnahme / Übergabe des Reparaturgegenstandes am Erfüllungsort. In der Gewährleistung sind nicht Schäden durch Abnutzung, Fehlbehandlung, unsachgemäßer Benutzung und Überbeanspruchung, die nach dem Gefahrenübergang entstanden sind, enthalten.
5.2 Für nicht nur unerhebliche Mängel der Lieferung unter Einschluss ausdrücklich zugesicherter Eigenschaften haften wir unter Ausschluss weiterer Ansprüche wie folgt: Von uns anerkannte Mängel der Lieferung infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes – z. B. schlechte Ausführung, fehlerhafte Bauart, fehlerhaftes Material – verpflichten uns nach unserem billigen Ermessen unterliegender Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Falle der Nachbesserung wird die A. Berkholz Service GmbH alle zum Zwecke der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Materialkosten tragen, soweit diese nicht dadurch erhöht sind, dass der Reparatur- oder Kaufgegenstand nach einem anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht wurde. Ersetzte Teile werden wieder unser Eigentum.
5.3 Schlägt die Nachbesserung fehl, ist der Auftraggeber berechtigt, die Herabsetzung des Preises oder die Aufhebung des Vertrages zu verlangen; befindet sich der Liefergegenstand im Ausland, ist die Vertragsaufhebung nur bei Vorliegen wesentlicher Mängel zulässig. Auf die Preisherabsetzung finden die Regeln der Minderung (§ 441 BGB) und die Vertragsaufhebung (§ 440 BGB) Anwendung.
5.4 Liegt ein von der A. Berkholz Service GmbH zu vertretender Mangel vor, ist dieser unverzüglich nach Erkennen des Mangels anzuzeigen.

6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung gemäß § 449 BGB unser Eigentum (Vorbehaltsware). Sie sind zur Weiterveräußerung im gewöhnlichen Geschäftsgang unter der Voraussetzung berechtigt, dass Sie die Forderungen aus der Weiterveräußerung einschließlich sämtlicher Nebenrechte in Höhe des Ihnen berechneten Betrages schon jetzt an uns abtreten. Verpfändung und Sicherungsübereignung sind nicht gestattet.
6.2 Wir behalten uns in allen Fällen das Eigentum am Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem jeweils zu Grunde liegenden Liefervertrag vor.
6.3 Darüber hinaus behalten wir uns das Eigentum an den gelieferten Gegenständen bis zur Erfüllung sämtlicher, auch künftig entstehender Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor. Der Auftraggeber ist verpflichtet, in allen Fällen die Liefergegenstände unentgeltlich mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu verwahren.
6.4 Der Auftraggeber ist darüber hinaus berechtigt, den Liefergegenstand im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zu verarbeiten und weiter zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Er tritt schon mit Abschluss des Kaufvertrages mit uns die ihm aus der Veräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrunde zustehenden Forderungen, auch z. B. Behandlungsvergütung, gegen seine Abnehmer, Vertragspartner und sonstige Dritte, wie z. B. Krankenkassen, in Höhe des Rechnungswertes der gelieferten Vorbehaltsware an uns ab.

7. Haftung und Schadensersatzansprüche
7.1 Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Vertragspartners, gleich aus welchen Rechtsgründen, ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Vertragspartners.
7.2 Vorstehende Haftungs- oder Freizeichnung gelten nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruht. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Vertragspartner wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung geltend macht. Für zugesicherte Eigenschaften ist jedoch Voraussetzung, dass diese schriftlich vereinbart wurden.
7.3 Soweit nach den vorstehenden Bestimmungen unsere Haftung auf Schadenersatz ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für alle Ansprüche wegen Verschuldens bei Vertragsabschluss, Verletzung von Nebenpflichten, insbesondere für Ansprüche aus der Produzentenhaftung gem. § 823 BGB.
7.4 Diese Regelung gilt nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Gleiches gilt bei anfänglichem Unvermögen oder zu vertretender Unmöglichkeit.
7.5 Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Arbeitnehmer und Erfüllungs-/ Verrichtungsgehilfen.
7.6 In allen Fällen wird die Haftung auf den für uns bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
7.7 Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist die Ersatzpflicht von uns für Sach- und Personenschäden auf die Deckungssumme unserer Haftpflichtversicherung beschränkt. Wir sind bereit, dem Vertragspartner auf Verlangen Einblick in unsere Police zu gewähren.

8. Datenschutz für Homepage und Onlineshop
8.1 Die Nutzung unserer Webseite ist grundsätzlich möglich, ohne dass Sie uns mitteilen, wer Sie sind. Wir erfahren nur den Namen Ihres Internet Service Providers, die Webseite, von der aus Sie uns besuchen, und die Webseiten, die Sie bei uns besuchen. Diese Informationen werden zu statistischen Zwecken ausgewertet. Sie bleiben als einzelner Nutzer hierbei anonym.
8.2 Personenbezogene Daten werden nur erhoben, wenn Sie uns diese von sich aus, zum Beispiel zur Bestellabwicklung, Prospektanforderung, Newsletterbestellung mitteilen. Ihre Daten werden vertraulich behandelt und zur Bearbeitung Ihrer Vertragsabwicklung oder Anfragen genutzt. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben außer im Rahmen gesetzlicher Vorgaben.
8.3 Sollten Sie mit der Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten nicht mehr einverstanden oder diese unrichtig geworden sein, werden wir auf eine entsprechende Weisung hin im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die Löschung, Korrektur oder Sperrung Ihrer Daten veranlassen.
8.4 Hinsichtlich des Datenschutzes verweisen wir zudem auf unser Impressum auf der Homepage www.berkholz-berlin.de.

9. Erfüllungsort, Datenspeicherung und Gerichtsstand
9.1 Allen Verträgen liegt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des vereinheitlichten Kaufrechtes (UN-Kaufrecht) zu Grunde.
9.2 Erfüllungsort für alle gegenseitigen Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ist Berlin.
9.3 Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Berlin, wenn der Vertragspartner Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

A. Berkholz Service GmbH